Gorleben per Hand nachgereicht
Im einzigen unabhängigen Gutachten zur Standort-Auswahl tauchte Gorleben ursprünglich gar nicht auf
Die Botschaft an den Initiator des Symposiums, Bundesumweltminister Sigmar Gabriel, war im November 2008 klar: Ein neues Auswahlverfahren für einen Endlager-Standort sei nicht nötig.
Inzwischen liegen dem Landtag in Hannover und anderen interessierten Gruppen Akten aus jener Zeit vor, als Gorleben Standort eines Nuklearen Entsorgungszentrums (NEZ) werden sollte, also 1976/1977. Was darin zum Auswahlverfahren zu finden ist, widerspricht den Behauptungen des NMU. In dem einzigen unabhängigen Gutachten, das zu Vorbereitung der Kabinettsentscheidung erstellt worden war, ist der Name Gorleben ursprünglich überhaupt nicht zu finden.
Der TÜV Hannover hatte den Auftrag bekommen, mögliche Standorte für ein NEZ unter sicherheitstechnischen Aspekten zu prüfen. Die Stellungnahme ist in den Akten enthalten. Auf Seite 50 finden sich die zusammenfassenden Bewertungen aller acht untersuchten Stand-orte. Gorleben ist nicht dabei. Merkwürdigerweise findet sich die Seite 50 noch einmal in den Unterlagen, als Einzelexponat. Sie ist mit der aus dem Gutachten identisch - bis auf eine Kleinigkeit: Mit feiner Hand wurde das Bewertungsraster um zwei Rubriken erweitert. Darin tauchen handschriftlich die beiden ursprünglich nicht untersuchten Standorte Mariaglück und - Gorleben auf. Das Auswahlverfahren für das NEZ hatte 1976/1977 mehrere Bestandteile. Innerhalb weniger Wochen musste eine interminis-terielle Arbeitsgruppe (IMAK) aus Vertretern mehrere Landesministerien eine Kabinettsvorlage erstellen. Darin sollten parallel zum TÜV-Gutachten Standorte für ein NEZ gegeneinander abgewogen werden. Einen Vorschlag für eine Standortentscheidung durfte die Arbeitsgruppe ausdrücklich nicht machen. Das behielt sich die Politik vor. Die Behauptung, Gorleben sei das zwingende Ergebnis dieses Verfahrens, wird damit in den Akten widerlegt. Außerdem sollte alles vertraulich geschehen, ohne Information nachgeordneter Behörden oder der betroffenen Kommunen. Die Arbeitsgruppe wählte zunächst 20 Standorte aus. Nach einer weiteren Auswahlstufe blieben davon 13 Orte übrig, darunter Gorleben. Auf Wunsch des Oberbergamtes und des Landesamtes für Bodenforschung kam die Grube Maria-glück bei Celle hinzu. Mit diesen 14 Standorten ging es in die nächste Auswahlrunde. Dabei wurden die Bewertungsdaten für die Eigenschaften von Kernkraftwerksstandortenn des Bundesinnministeriums und Empfehlungen von Zielen und Kriterien für Kernenergie-Standorte der Ministerkonferenz angewandt. Eine weitere Diskussion über die Gewichtung von Kriterien und den Umstand, dass man vor allem wegen der Wiederaufarbeitungsanlage von oberirdischen Gefahren ausging, fand nicht statt. Wichtig waren den Ministerialbeamten bei der Bewertung die Verkehrssituation, die Sicherheit der Wasserversorgung, die Windverhältnisse oder die Nutzung der Erdoberfläche, etwa für Milchwirtschaft. Die Geologie des Endlagers war nur ein Kriterium unter 14, ebenso wie die Frequenz des Flugverkehrs.
All diese Kriterien wurden mit Punktzahlen bewertet. Mit einem Anteil von über 30 Prozent war das Kriterium Sicherheit und Strahlenschutz am höchsten bewertet. Dabei ging es vor allem um Gefährdungen aus oberirdischen Anlagen. Die Endlager-Geologie machte lediglich knapp 13 Prozent an der Bewertung aus. Nach diesen Kriterien blieben sieben Standorte übrig, darunter Gorleben. Diese Standorte waren in der Kabinettsvorlage zum 14. Dezember 1976 enthalten. Aber die Regierung vertagte sich auf den 21. Dezember. Die Arbeitsgruppe legte nachträglich Bedenken gegen die Standorte Langenmoor, Lutterloh und Wester- vesede nahe. Also blieben vier mögliche Standorte. Das Kabinett bestätigte am 21. Dezember diesen Vorschlag und gab weitere Prüfungen bis Anfang Februar in Auftrag. Eine Entscheidung über einen Standortvorschlag wurde nicht beschlossen. Die IMAK hatte zur Vorbereitung der Kabinettsvorlage zudem den Auftrag an den TÜV Hannover erteilt. Er sollte mögliche Standorte unter sicher-heitstechnischen Gesichtspunkten, nicht nur denen der Raumordnung, prüfen. Am 29. Dezember 1976 wurde dem Ministerpräsidenten das Ergebnis mitgeteilt mit der aufgeregten Bemerkung: »Ergebnis bemerkenswert.» Das war es in der Tat. Denn der TÜV hatte einen klaren Favoriten für den NEZ-Standort: Nieby an der schleswig-holsteinischen Ostseeküste. Als Niedersachsens Ministerpräsident Albrecht (CDU) die TÜV-Stellungnahme erhielt, wurde er besonders auf die Seite 50 hingewiesen. Dort war die zusammenfassende Bewertung der Standorte aufgeführt. Das waren zunächst acht, in Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Damit war offenbar jemand nicht zufrieden. Per Hand sind Gorleben und Mariaglück angefügt. Gorleben erreicht in dieser Mitteilung nach Nieby plötzlich die zweithöchste Punktzahl. Vor allem deshalb, weil durch die geringe Besiedlung auch die Gefährdung von Menschen in der Umgebung am geringsten war. Dagegen war Gorleben der einzige der untersuchten Standorte mit einer Erdbeben-Einstufung, Stufe 1. Alle anderen Standorte hatten Stufe 0. Wer die Erweiterung der Bewertungsmatrix veranlasst, wer sie umgesetzt hat, ist nicht zu erkennen. Ebenso bleibt unbekannt, welche Prüfungen zu der hohen Bewertung von Gorleben geführt haben. Denn das gesamte TÜV-Gutachten enthält den Namen Gorleben nicht. Keine der dort erstellten, zum Teil sehr detaillierten Erörterungen von Bedingungen einzelner Stand-orte wie Lichtenmoor, Becklinger Holz, Friedrichskoog oder Nieby enthält den Namen des Elbedorfes. In keiner Bewertungstabelle über Windrichtungen, Milchwirtschaft oder Schlachtviehaufzucht findet sich der Name Gorleben. Die Frage nach dem Auswahlverfahren könnten noch einmal wichtig werden. Nicht alle Beobachter teilen die Ansicht von Henning Bröskamp von der GNS, der Muttergesellschaft der Zwischenlagerbetreiberin BLG in Gorleben. Bröskamp hatte beim Endlager-Symposium erklärt, kein Gericht werde sich nach Abschluss der Arbeiten in Gorleben dafür interessieren, wie die Standort-Auswahl zustande gekommen sei. Es gibt Juristen, die sehen das anders. Spätestens bei den Klagen gegen einen Planfeststellungsbeschluss müsse nachgewiesen werden, dass eine ausreichende Prüfung von Alternati- ven stattgefunden habe. Ob die Richter dann eine geheime, innenministerielle Abwägung und eine einzige weisungsunabhängige Stellungnahme, in der Gorleben überhaupt nicht auftaucht, als ausreichend ansehen, wird sich dann entscheiden.
Bild: Immer wieder Nadelstiche setzten Gorleben-Gegner mit Protesten oder Sitzblockaden zu Beginn der Bohrarbeiten für das einst geplante Nukleare Entsorgungszentrum mit Atommüll-Endlager -wie hier im April 1979. Alte Gorleben-Akten belegen: Im einzigen unabhängigen Gutachten zur Standort-Auswahl tauchte der Name Gor-leben gar nicht auf. Archivaufn.: H.-H. Müller












