»Keine Verzögerung durch Denkmalschutz»
Dannenberg: Kreisverwaltung hat »derzeit keine Forderungen»an Ratskeller-Eigentümer - Kein Bauantrag
rg Dannenberg. Dem Landkreis Lüchow-Dannenberg liegt derzeit weder ein Bauantrag noch ein Nutzungskonzept für den im Januar bei einem Feuer zerstörten Ratskeller in der Dannenberger Innenstadt vor. Das teilte die Verwaltung jetzt in einem Schreiben an die EJZ mit.Sie widersprach damit der Darstellung des Ratskeller-Eigentümers, welcher der Kreisverwaltung als zuständiger Denkmalschutzbehörde eine Mitschuld daran gab, dass die Bauarbeiten an der Ruine derzeit ruhen (EJZ berichtete). »Den bisherigen Abbruch und die Sicherungsarbeiten hat die Kreisverwaltung aus ihrer Sicht ausgesprochen kooperativ und unbürokratisch begleitet», teilt die Behörde in ihrem Schreiben mit. Es sei sogar vereinbart worden, dass »auf einen - formal notwendigen - denkmalrechtlichen Abbruchantrag verzichtet wird». Unmittelbar nach der Freigabe der Ratskeller-Überres-te durch die Polizei seien alle notwendigen Arbeiten freigegeben worden. Gegenüber der EJZ hatte der Eigentümer des Ratskellers erklärt, die Bauarbeiten würden unter anderem deswegen derzeit ruhen, weil er noch verschiedene Dinge mit der Denkmalschutzbehörde zu klären habe. So wolle die Behörde noch klären, »welche Balken im Inneren noch raus müssen». Davon wisse man bei der Verwaltung jedoch nichts, heißt es in dem Schreiben. »Von einer Planung, nach der von hier auch immer wieder nachgefragt wurde, ist nichts bekannt. Erst wenn ein (Vor-)Entwurf vorliegt, kann die Kreisverwaltung auch wieder mitwirken und ihre Vorstellungen hinsichtlich des Denkmalschutzes formulieren.» Fakt sei, dass es derzeit keine Forderungen des Landkreises an den Ratskeller-Eigentümer gibt. »Die Vorwürfe des Bauherren gegenüber dem Landkreis entbehren nachweislich jeglicher Grundlage.»












