PTB-Text nach Weisung verändert
Zeugen vor dem Untersuchungsausschuss: Textänderung damals und heute irrelevant
Die weisungsabhängige Bundesanstalt kam der Forderung von Ministerialbeamten in ihren Schlussbemerkungen des Zwischenberichts nach. Eine ursprünglich in zwei Entwurfsvarianten vorhandene Empfehlung, außer Gorleben auch andere Standorte auf ihre Eignung zu untersuchen, wurde in der Endfassung der Schlussbemerkungen gestrichen. Dies bestätigten am Donnerstag vor dem Gorleben-Untersuchungsausschuss des Bundestages in Berlin zwei Zeugen.
Professor Helmuth Röthemeyer war in der PTB für das Endlagerprojekt zuständig. Dr. Heinrich Illi führte das Protokoll bei der Sitzung am 11. Mai 1983. Damals waren zur Überraschung der Wissenschaftler Ministerialbeamte der Bundesregierung aus Bonn zu einem Treffen angereist und forderten die Veränderung des Textentwurfs. Die Veränderungen hätten jedoch keine sicherheitsrelevanten Aussagen betroffen, meinte Illi. Für die Entscheidung der Bundesregierung, in Gorleben mit der untertägigen Erkundung zu beginnen, sei die Textänderung »irrelevant» gewesen, erklärte Röthemeyer.
Heute gelte dies erst recht. Schließlich habe sich der Salzstock Gorleben in allen Kriterien und nach Prüfung mittels fünf verschiedener Methoden als »eignungshöffig zum Quadrat» erwiesen. Er würde nie so weit gehen, schon von einer Eignung Gorlebens zu sprechen, meinte Röthemeyer. Aber die Ergebnisse der Erkundungen nach 1983 bewerteten beide Zeugen als sehr positiv. Beide kritisierten das zehnjährige Moratorium und forderten die Fortsetzung der Arbeiten im Endlagerbergwerk Gorleben. Röthemeyer und Illi zeigten sich verunsichert durch eine zunächst eingeschränkte Aussagegenehmigung durch das Bundesumweltministerium (BMU). Ein BMU-Vertreter versuchte in der Ausschusssitzung, Befürchtungen zu zerstreuen. Sie sollten »frei von der Leber weg» aussagen. Illi hatte zunächst einen Rechtsbeistand hinzuziehen wollen. Die Einflussnahme der Regierung auf den Zwischenbericht entstand nach den Aussagen der Zeugen aus »energiepolitischen Gründen», erklärte Röthemeyer. Die Forderung, alternative Standorte zu untersuchen, würde den Konflikt nicht nur um das Atomendlager, sondern auch um die Kernenergie bundesweit belebt haben, befürchtete die Bundesregierung. Deshalb sollte diese Forderung der PTB unterbleiben. Einfluss auf die wissenschaftlichen Ergebnisse habe es dagegen nie gegeben, versicherten die beiden Zeugen. Das entscheidende Kapital acht des Zwischenberichts sei in voller Länge mit 29 Seiten im Bericht enthalten, sagte Röthemeyer. Verändert worden seien aus-schließlich die Schlussbemerkungen über die Alternativstandorte. Das Schreiben des BMFT an die PTB von 1983, worin diese aufgefordert wird, die Bewertung der obertägigen Erkundung Gorlebens »nicht an den Sicherheitskriterien zu orientieren», habe für ihn lediglich »didaktische» Bedeutung gehabt, erklärte Röthemeyer - die Aufforderung diente der besseren Lesbarkeit des Zwischenberichts. Der Forderung, mögliche Störfallszenarien eher an »den Rand der Betrachtung» zu rücken, sei man dagegen nicht gefolgt. Die damaligen Ausgangsbedingungen, deretwegen die PTB die Erkundung alternativer Standorte empfohlen habe, seien heute überholt. Die Rahmenbedingungen hätten sich verändert. So sei die Menge an einzulagerndem radioaktivem Abfall wesentlich geringer als damals geplant. Die Stimmung in der Sitzung am 11. Main 1983, in der die Vertreter der Bundesregierung die Textänderung verlangte, beschrieben die Zeugen als »sehr aggressiv» gegenüber der PTB. Unabhängig davon, ob die Forderung der Ministerialen aus dem Kanzleramt und dem BMI rechtlich eine Weisung darstellten, seien ihre Anweisungen als solche verstanden worden, meinten die Zeugen.
Bild: Die Bundesregierung habe 1983 Einfluss auf die Formulierung des Zwischenberichts zur Erkundung des Salzstockes Gorleben genommen. Das bestätigten am Donnerstag zwei Zeugen vor dem Gorleben-Untersuchungsausschuss des Bundestages. Aufn.: R. Groß












