Rückruf von „Hohes C" und „FruchtTiger": Grannini-Getränke könnten Schimmel enthalten

Granini hat zum Rückruf von "Fruchttiger"-Getränken aufgerufen, unter anderem die Sorte Apfel-Erdbeere. Peter Endig
Granini hat zum Rückruf von "Fruchttiger"-Getränken aufgerufen, unter anderem die Sorte Apfel-Erdbeere. Peter Endig

Eckes-Granini Deutschland ruft verschiedene Sorten der Getränke „Fruchttiger“ und „Hohes C“ zurück. Wie das Unternehmen laut der Plattform „produktwarnung.eu“ mitteilte, hatten Verbraucherinnen und Verbraucher Getränke reklamiert, die der Hersteller überprüft habe. Man gehe davon aus, dass einige Flaschen Schimmelpilze enthalten.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten folgende Sorten vorsorglich nicht trinken:

  • FruchtTiger Apfel-Erdbeere 0,5 l; Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 30.08.-13.11.2023
  • FruchtTiger Orange-Maracuja 0,5 l; Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 02.09.-08.11.2023
  • FruchtTiger Multifrucht 0,5 l; Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 28.08.-10.11.2023
  • FruchtTiger Rote Früchte 0,5 l; Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 03.09.-13.11.2023
  • FruchtTiger Apfel-Erdbeere 0,25 l; Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 21.10.-24.10.2023
  • FruchtTiger Multifrucht 0,25 l; Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 24.10.-25.10.2023
  • hohes C Naturelle Apfel-Zitrone Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 25.10.-26.10.2023
  • hohes C Naturelle Apfel-Kirsch Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 26.10.-27.10.2023
  • hohes C Naturelle Weißer Tee Pfirsich Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 26.10.2023

Flecken oder Verfärbungen, muffiger Geruch

Der Schimmel sei unter Umständen in Flecken oder Verfärbungen sichtbar, einige Getränke könnten auch pelzige oder schleimige Ablagerungen aufweisen. Auch könnten einige Säfte muffig riechen.

Grundsätzlich geht das Unternehmen nicht davon aus, dass Personen, die die Säfte bereits getrunken haben, gesundheitliche Schäden davontragen. Vereinzelt könnte es unmittelbar nach dem Verzehr zu Verdauungsbeschwerden kommen, die jedoch schnell wieder abklingen sollten, heißt es.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen optisch auffällige Flaschen nicht öffnen oder konsumieren und die oben genannte Produkte in die Verkaufsstellen zurückzubringen bzw. vorsichtig entsorgen. Auch ohne Kassenbon werde das Geld erstattet.

RND/lhen


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